Dinslaken - Duisburg - München - Dortmund

Notariat

Frau Rechtsanwältin Melanie Stobbe ist gleichzeitig Notarin mit Amtssitz in Dinslaken.

Notarinnen und Notare sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Die Notarin und der Notar üben dabei ein öffentliches Amt aus und sind im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet.

Das Gesetz schreibt für bestimmte Rechtsgeschäfte, die von besonderer Bedeutung sind oder einer öffentlichen Dokumentation bedürfen, die Mitwirkung einer Notarin bzw. eines Notars vor. Dies ist z.B. der Fall, wenn man sich entschließt, eine Immobilie zu kaufen, eine Gesellschaft zu gründen, Nachfolgeregelungen für den Tod zu treffen oder einen Ehevertrag zu schließen. Solche Rechtsgeschäfte haben eine große rechtliche Tragweite für alle Beteiligten. Die Notarin bzw. der Notar berät die Beteiligten und klärt sie umfassend über die Bedeutung des beabsichtigten Rechtsgeschäftes auf, wahrt dabei die Interessen sämtlicher Vertragsteile durch rechtssichere Formulierungen und gewährleistet, dass rechtlich Unerfahrene nicht benachteiligt werden. Die Notarin bzw. der Notar erledigt als vertrauenswürdige Schnittstelle zwischen den Vertragspartnern, Behörden, Gerichten und Finanzämtern den reibungslosen Vollzug der Urkunden und sorgt so für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden.
Vor der Beurkundung berät die Notarin bzw. der Notar umfassend, wie sich persönliche Wünsche am besten umsetzen lassen und wie alle Vertragsbeteiligten ihre Rechte und Ansprüche wahren. Auf Grundlage der Beratung, der Vorgaben und der individuellen Umstände erstellt die Notarin bzw. der Notar die Urkunde. Dabei achtet sie bzw. er auf die rechtssichere Formulierung sowie auf Fairness und Ausgewogenheit der Regelungen. Im Rahmen der Beurkundung wird der gesamte Text der Urkunde verlesen und der Inhalt sowie die rechtliche Tragweite erläutert. Mit der notariellen Urkunde wird ein rechtswirksames Dokument hergestellt, dessen Inhalt die Beteiligten bindet und das hohe Beweiskraft, insbesondere gegenüber Gerichten oder Behörden, besitzt. Nach der Beurkundung überwacht die Notarin bzw. der Notar den gesamten Vollzug.

Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht ein soziales Gebührensystem vor: Da sich die Notarkosten nach dem Wert des Rechtsgeschäftes richten, kann sich jeder eine Notarin bzw. einen Notar leisten. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen sind mit der Beurkundungsgebühr abgegolten. Unerheblich ist, wie viel Zeit sich die Notarin bzw. der Notar genommen hat.

 

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