Dinslaken - Duisburg - München - Dortmund

Thomas Blatt Rechtsanwaltsaktiengesellschaft

Sitz: Gerhard-Malina-Straße 1 a in 46537 Dinslaken.
Standorte: Philosophenweg 52 in 47051 Duisburg,
Werner-Eckert-Straße 4 in 81829 München und
Europaplatz 10 in 44269 Dortmund.

1. Geltungsbereich

1) Die Rechtsanwälte der Thomas Blatt Rechtsanwaltsaktiengesellschaft (im Folgenden: Gesellschaft) werden - sofern nicht im Einzelfall anders lautende Abreden getroffen worden sind - auf der Grundlage dieser Mandatsbedingungen tätig.

2) Werden im Einzelfall vertragliche Beziehungen auch zwischen der Gesellschaft und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, gelten gegenüber einem solchen Dritten die Bestimmungen der Ziffer 5 dieser Mandatsbedingungen.

2. Ausführung des Auftrags

1) Die Gesellschaft und die für diese tätigen Rechtsanwälte erbringen ihre Leistungen unabhängig und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges.

2) Die Gesellschaft und die für diese tätigen Rechtsanwälte beraten zu deutschem Recht, aufgrund besonderer Anfrage und Vereinbarung auch zum europäischen und außereuropäischen Recht. Eine steuerrechtliche Beratung erfolgt nicht; der Auftraggeber wird insoweit ausdrücklich an seine steuerlichen Berater verwiesen. Die Zuordnung der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgt durch die Gesellschaft entsprechend der nach Sachgebieten ausgerichteten, gesellschaftsinternen Organisation. In allen Fällen steht das Honorar ausschließlich der Gesellschaft zu.

3) Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit arbeiten die Gesellschaft und die für sie tätigen Rechtsanwälte lösungsorientiert auf eine abschließende Bewertung oder Empfehlung auf der  Grundlage des ihnen mitgeteilten Sachverhaltes hin. Ändert sich die Rechtslage nach Abschluss des Mandates oder nach Abgabe einer abschließenden beruflichen Äußerung im Rahmen eines Dauermandates, so sind die Gesellschaft und die für diese tätigen Rechtsanwälte grundsätzlich nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

3. Aufklärungspflicht

1) Für den Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit ist eine umfassende Informationserteilung unerlässlich. Der Auftraggeber wird der Gesellschaft und den für diese tätigen Rechtsanwälten alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen rechtzeitig, gegebenenfalls auf Verlangen der Gesellschaft schriftlich, zur Verfügung stellen. Er wird die Gesellschaft von vornherein umfassend informieren, so dass sie fristgemäß gegenüber Gerichten, Behörden und anderen Parteien reagieren kann. Nachträgliche Änderungen oder  Entwicklungen der Sachlage hat der Auftraggeber umgehend der Gesellschaft und den für sie tätigen Rechtsanwälten mitzuteilen.

2) Der Auftraggeber wird die Gesellschaft und die für sie tätigen Rechtsanwälte über seine aktuelle Postanschrift und sonstige Kommunikationsmittel unterrichten, damit er für die Gesellschaft und die für sie tätigen Rechtsanwälte erreichbar ist. Die Gesellschaft und die für sie tätigen Rechtsanwälte dürften mit dem Auftraggeber unter den angegebenen und/oder - soweit keine anders lautende Weisung erfolgt - der Gesellschaft und den für sie tätigen Rechtsanwälten bekannt gewordenen Adressen Kontakt aufnehmen.

3) Können die Gesellschaft und die für sie tätigen Rechtsanwälte von dem Auftraggeber abgeforderte Informationen oder Weisungen nicht rechtzeitig erhalten, so können sie nach billigem Ermessen entscheiden, ob oder wie sie für den Auftraggeber tätig werden, insbesondere fristwahrend Rechtsmittel einlegen oder nicht.

4. Vergütung

1) Sofern die Gesellschaft mit dem Auftraggeber keine anders lautende Vergütungsabrede getroffen hat, bemisst sich die Vergütung der Gesellschaft nach der für sie geltenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Gesellschaft hat neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2) Es wird darauf hingewiesen, dass die Abrechnung auf Basis des Gegenstandswertes erfolgt, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

3) Der Auftraggeber hat die Kosten für Abschriften, Kopien und Ausdrucke, deren Ausfertigung sachdienlich war, nach Nr. 7000 VV RVG auch dann zu erstatten, wenn es sich nicht um zusätzliche Abschriften und Kopien im Sinne des Gesetzes handelt.

4) Sämtliche Honorarforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.

5) Entstandene Anwaltshonorare darf die Gesellschaft von Geldern einbehalten und verrechnen, die aus Anlass der Bearbeitung anderer Mandate, auch aus anderen Instanzen, an den Auftraggeber weiterzuleiten sind.

6) Die Kostenerstattungsansprüche gegen den Gegner, etwaige Ansprüche gegen die Justizkasse, insbesondere auf Erstattung von Gerichtskosten sowie etwaige Ansprüche gegen seine Rechtsschutzversicherung tritt der Auftraggeber bis zur Höhe der Gebührenforderung sowie der Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer der Gesellschaft an diese ab. Die Gesellschaft wird ermächtigt, die abgetretenen Honoraransprüche im Namen des Mandanten einzuziehen.

      § 126 der Zivilprozessordnung bleibt unberührt.

7) Gegen Forderungen (Gebühren und Auslagen) der Gesellschaft darf der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

5. Weitergabe einer beruflichen Äußerung der für die Gesellschaft tätigen Rechtsanwälte

1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen der für die Gesellschaft tätigen Rechtsanwälte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft, sofern sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt ausdrücklich die Einwilligung zur Weitergabe an Dritte ergibt. Gegenüber Dritten haftet die Gesellschaft und die für diese tätigen Rechtsanwälte ebenfalls nur nach Ziffer 6 dieser Mandatsbedingungen.

2) Gibt der Auftraggeber von der Gesellschaft und der für diesen tätigen Rechtsanwälten gefertigte gutachterliche Stellungnahmen, Konzepte, Verträge, Vertragsentwürfe oder andere Ausarbeitungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft an Dritte weiter, verpflichtet er sich, der Gesellschaft die Vergütung zu erstatten, die diese bei gesonderter Beauftragung durch den Dritten erhalten hätte.

3) Die Verwendung beruflicher Äußerungen der Gesellschaft und der für diese tätigen Rechtsanwälte zu Werbezwecken ist ohne deren vorherige Zustimmung unzulässig.

6. Haftung

1) Die Gesellschaft begrenzt ihre Haftung für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von 10 Millionen Euro je Einzelfall.

2) Soll auf Wunsch des Auftraggebers eine über 10 Millionen Euro hinausgehende Haftung abgesichert werden, so besteht für jeden Einzelfall die Möglichkeit, auf Kosten des Auftraggebers eine Zusatzversicherung abzuschließen.

3) Die durch die vorstehende Beschränkung betroffene Haftung bezieht sich ausschließlich auf Rechtberatung. Beratung in anderen Bereichen (steuerlich, marktpolitisch o.ä.) führt zu keiner Haftung der Gesellschaft und der für diese tätigen Rechtsanwälte, soweit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Andernfalls gilt die vorstehende Haftungsbeschränkung entsprechend.

7. Keine Haftung der einzelnen Rechtsanwälte
Der Auftraggeber erkennt an, dass Haftungspartner allein die Gesellschaft ist und deren Versicherungsschutz die für sie tätigen Rechtsanwälte mit umfasst. Eine darüber hinausgehende Haftung der einzelnen Rechtsanwälte ist nicht gegeben, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft handeln.

8. Datenschutz und Vertraulichkeit

1) Die Gesellschaft und die für sie tätigen Rechtsanwälte sind verpflichtet, über alle Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die im Zusammenhang  mit der Beauftragung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

2) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Gesellschaft seine Daten unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) speichert und bearbeitet. Es gilt die Datenschutzerklärung der Gesellschaft.

9. Online-Streitbeilegungsplattform und Verbraucherstreitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://.ec.europa.eu/consumers/odr finden.
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 50.000,00 € ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Die Thomas Blatt Rechtsanwaltsaktiengesellschaft nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag außerdem die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der für den jeweiligen Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 BRAO).
 
10. Anzuwendendes Recht

Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Gesellschaft und den für sie tätigen Rechtsanwälten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.