Dinslaken - Duisburg - München - Dortmund

Bei der Entwicklung eines Bauprojektes sind eine Vielzahl von juristischen Fragen zu klären. Insbesondere bedürfen Fragen der Herbeiführung qualifizierten Baurechts sowie die Bedingungen sämtlicher am Bau  Beteiligter zur Herbeiführung eines geordneteen Zusammenspiels dieser einer rechtlichen Klärung. Wir beraten und begleiten Projektentwickler von der Gründung der Projektgesellschaft bis zu einem möglichen Verkauf des fertiggestellten Projekts. Wir klären und steuern potentielle Konflikte der am Bau Beteiligten und übernehmen Verhandlungen mit den beteiligten Behörden.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere bei:

  • der Gründung und Betreuung von Projektgesellschaften
  • dem Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • der städtebaulichen Konzeption und der planungsrechtlichen Genehmigung
  • der Projektfinanzierung (insbesondere Verhandlung von Darlehens- und Sicherheitenverträge)
  • der Gestaltung von Bau- und Architektenverträgen
  • der Gestaltung von Vorvermietungs- und Vermietungsverträgen
  • dem Verkauf des Projektes (Asset Deal oder Share Deal)


Neben einer umfassenden Beratungsleistung auf dem Gebiet des Projektentwicklungsrechts steht die gutachterliche und rechtsgestaltende Tätigkeit sowie - notfalls - die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen im Vordergrund unserer Arbeit.