Dinslaken - Duisburg - München - Dortmund

Im Erbrecht beraten wir Sie bei der Planung und Gestaltung letztwilliger Verfügungen, unterstützen Sie bei der Regelung von Erbauseinandersetzungen und machen für Sie Pflichtteilsansprüche geltend. Gemeinsam mit Ihnen gehen wir der Frage nach, ob und wie eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll und beraten Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Erbe oder Vermächtnisnehmer.

Unser Tätigkeitfeld umfasst daher insbesondere:

  • die Unterstützung bei der Errichtung und Auslegung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen
  • die Erstellung von Erbverträgen
  • die Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • die Beratung über eine mögliche Ausschlagung der Erbschaft
  • die Beratung von Erbengemeinschaften bei Fragen der Auseinandersetzung
  • die Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten


Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei allen sonstigen erbrechtlichen Fragestellungen.