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Unter Bergrecht versteht man die rechtlichen Bestimmungen, welche Bodenschätze und den Bergbau betreffen. Die Bergschadenshaftung ist eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für Personen- und Sachschäden, die durch Bergbautätigkeit entstanden sind. Ein Bergschaden wird im Regelfall durch Gebirgsbewegungen, wie Senkungen, Schiefstellungen, Zerrungen und Pressungen, verursacht. Aber auch Grundwasserabsenkungen oder horizontale Erdbewegungen im Einflussbereich von Tagebauen können zu Bergschäden führen.

Neben umfassenden Beratungsleistungen übernehmen wir auch auch Ihre Vertretung im Rahmen der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Schadensverursacher.