Dinslaken - Duisburg - München - Dortmund

Bauen ist Herausforderung. So vielschichtig und komplex wie die einzelnen Bauvorhaben sind regelmäßig auch die im privaten und öffentlichen Baurecht auftretenden juristischen Fragestellungen. Wir vertreten Kommunen, Bauherren, Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen, Bauträger sowie sonstige im Bauwesen tätige Unternehmen in allen baurechtlichen Belangen. Das Baurecht und seine Nachbargebiete Vergaberecht und Immobilienrecht stellen seit Jahren einen Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei dar, dem wir uns hoch spezialisiert mit technischem und wirtschaftlichem Verständnis widmen.

Zu unseren Leistungen gehören insbesondere:

  • Unterstützung bei der Planung
  • Begleitung bei der Erarbeitung und Durchsetzung von Finanzierungskonzepten
  • Gestaltung von Verträgen (insbesondere Bau- und Architektenverträge, GU-Verträge, GMP-Verträge, LOI)
  • Vertragsverhandlungen
  • Begleitung bei der Errichtung des Bauprojekts
  • Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungs- und Erfüllungsansprüchen und Vertretung vor Gericht


Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf die rechtliche Beratung und Begleitung des Bauherrn und der Auftragnehmer von der Auftragsvergabe über die Beantragung öffentlicher Zuschüsse bis zur Verhandlung von Finanzierungskonzepten und zur Ausgestaltung von Bauverträgen und deren Abwicklung. Wir verfügen über umfassende Erfahrung bei der Errichtung von Projekten wie Fußballstadien, Arenen, Einkaufszentren, Krankenhäuser, Logistikzentren, Lagerhallen, Pflegeheimen, Hotels, Ingenieurbauwerke, Sonderbauvorhaben, Zentrallager von Lebensmittelfilialisten usw..

Neben der beschriebenen umfassenden anwaltlichen Begleitung bieten wir weitere Serviceleistungen, z.B. Schulungsveranstaltungen und Vorträge für Ihre Mitarbeiter an. Sprechen Sie uns an!