Dinslaken - Duisburg - München - Dortmund

Nur wenige Rechtsgebiete sind - nicht zuletzt aufgrund der europäischen Rechtsprechung – so großen Änderungen und Wandlungen ausgesetzt wie das Arbeitsrecht. Wir beraten sowohl mittelständische Unternehmen als auch Arbeitnehmer, Führungskräfte und Betriebsräte. Bewusst vertreten wir beide Arbeitsvertragsparteien, weil wir glauben, dass hierdurch ein umfassendes Verständnis für arbeitsrechtliche Problemstellungen erreicht wird, von dem beide Mandantengruppen profitieren.

Die einzelfallbezogene Betreuung von Arbeitnehmern erstreckt sich auf alle typischen arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen vor und bei Abschluss eines Arbeitsvertrages, während des bestehenden Arbeitsverhältnisses sowie im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zu unseren Leistungen gehören daher insbesondere:

  • Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Erstellung und Überprüfung von Zusatzvereinbarungen (Provision, Dienstwagen, Weihnachtsgeld, Wettbewerbsverbot, Fortbildung und die Rückzahlung von Fortbildungskosten usw.)
  • Überprüfung von Abmahnungen
  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
  • Überprüfung und Geltendmachung von Urlaubsansprüchen
  • Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
  • Beratung bei Mobbing
  • Überprüfung von Arbeitszeugnissen

 

Arbeitgeber beraten und vertreten wir auf allen Gebieten des Arbeitsrechts, sowohl im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien zueinander (individualrechtlich) als auch im Verhältnis zum Betriebs- oder Personalrat (kollektivrechtlich). Insbesondere sind wir auf folgenden arbeitsrechtlichen Gebieten tätig:

  • Arbeits- und Dienstvertragsgestaltung
  • Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Umstrukturierung
  • Beratung bei unternehmerischen Entscheidungen
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Beratung, Schulung und Fortbildung leitender Angestellter hinsichtlich arbeitsrechtlicher Problemgestaltungen und -lösungen unter Berücksichtigung des Arbeitsprozessrechts
  • Schulung von Mitarbeitern (z.B. im Umgang mit den Anforderungen des AGG)
  • Beratung und Vertretung von im Profisport tätigen Vereinen und Unternehmen, insbesondere auch bei Transfervereinbarungen
  • Beratung hinsichtlich der Durchführung von Betriebsratswahlen.