Im Erbrecht beraten wir Sie bei der Planung und Gestaltung letztwilliger Verfügungen, unterstützen Sie bei der Regelung von Erbauseinandersetzungen und machen für Sie Pflichtteilsansprüche geltend. Gemeinsam mit Ihnen gehen wir der Frage nach, ob und wie eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll und beraten Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Erbe oder Vermächtnisnehmer.
Unser Tätigkeitfeld umfasst daher insbesondere:
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei allen sonstigen erbrechtlichen Fragestellungen.